Wolfgang Kubicki

Interview mit dem shz: Kubicki fordert Sanktionen für an Störungen beteiligte Abgeordnete

Was sagen Sie dazu, dass Abgeordnete im Bundestag von Besuchern mit Gast-Ausweis bedrängt und gefilmt wurden?

In meiner 30-jährigen parlamentarischen Tätigkeit habe ich Vergleichbares noch nicht erlebt. Ich selbst wurde „Opfer“ einer solchen Aktion. Viele meiner Kolleginnen und Kollegen sind massiv bedrängt, Minister Altmaier sogar beleidigt worden. Dies wird harte Konsequenzen haben.

 

Die FDP hat ja im Bundestag gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt - haben Sie daher nicht auch Verständnis für den Protest der Gäste im Bundestag gegen die Gesetzesänderung?

Ich verteidige die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Ich weigere mich auch, jeden, der gegen die Grundrechtseinschränkungen protestiert, in die Corona-Leugner- und Aluhut-Ecke zu stellen. So einfach ist es nicht. Es gab aber gestern viele bei der Demonstration, die mit einer demokratischen Debatte nichts mehr gemein haben wollen, die den Unsinn eines Ermächtigungsgesetzes verbreiten und so weiter. Dafür habe ich kein Verständnis.

 

Wie ist die Rechtslage - dürfen Gäste von Fraktionen sich im Bundestag frei bewegen und Abgeordnete filmen?

Gäste von Fraktionen und Abgeordneten, die ihren Gästeausweis offen tragen müssen, dürfen sich - bis auf wenige ausgewiesene Bereiche - in den Räumen des Bundestages in Begleitung bewegen. Für Filmaufnahmen, die über Selfies hinausgehen, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

 

Trifft es zu, dass diese Besucher von der AfD eingeladen wurden?

Nach den aktuell vorliegenden Informationen haben drei AfD-Abgeordnete die Störer eingeladen.

 

Wenn ja - welche Konsequenzen haben die Vorfälle für die AfD? Und für die Besucher?

Für die „Besucher“ reichen die Sanktionen von einem Hausverbot bis zu einem möglichen Strafverfahren, da eine versuchte Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans vorliegen könnte, die gemäß § 106 StGB strafbar ist. Wird der Tatbestand bejaht, könnten sich auch die beiden Abgeordneten der AfD der Beihilfe, vielleicht sogar der Anstiftung schuldig gemacht haben. Dies wird sehr ernsthaft zu prüfen sein.

 

Inwieweit halten Sie nach den Vorfällen Änderungen an den Hausregeln des Bundestags für nötig?

Das kommt jetzt darauf an, ob sich entsprechende Sanktionen konkret ableiten lassen. Sollten sich die bisherigen Regeln als nicht tauglich erweisen, schärfen wir nach.