Wolfgang Kubicki

Gastbeitrag im Tagesspiegel: Benachteiligung von Ungeimpften wäre verfassungswidrig

In den über anderthalb Jahren Corona-Pandemie habe ich lernen müssen, dass viele politische Entscheidungen auf einer unsicheren Basis gefällt wurden. Der wissenschaftliche Fortschritt brachte immer wieder neue Erkenntnisse, sodass entsprechende Maßnahmen immer wieder neu austariert werden mussten. Angesichts der Größe der Problemlage war dieser stetige Anpassungsprozess kein Wunder. Eine Sache blieb allerdings über den gesamten Zeitraum stabil: Die Beliebigkeit der Argumentation der Bundesregierung bei der Begründung von Maßnahmen gegen Corona.

 

Ich möchte die Leserinnen und Leser nicht mit der wechselvollen Pandemie-Historie belästigen, deshalb greife ich nur das aktuell diskutierte Beispiel der Benachteiligung von Ungeimpften auf, das der Kanzleramtsminister Helge Braun jetzt aufs Tapet brachte. Noch im März erklärte er in einem Interview: „Diejenigen, die ihr Impfangebot nicht wahrnehmen, treffen ihre individuelle Entscheidung, dass sie das Erkrankungsrisiko akzeptieren. Danach können wir aber keine Grundrechtseinschränkung eines anderen mehr rechtfertigen.“ Diese zwei Sätze waren die zutreffende Beschreibung der verfassungsrechtlichen Lage – daran hat übrigens auch die neu aufgekommene Delta-Variante nichts verändert. Der Staat unterbreitet ein großzügiges Angebot, wer dies nicht wahrnimmt, muss ab dem Zeitpunkt, an dem jeder dieses Angebot wahrnehmen konnte, selbst das Risiko tragen. Der Staat hat nicht die Aufgabe, den Menschen das individuelle Lebensrisiko abzunehmen. Diese Übergriffigkeit wäre verfassungswidrig, es widerspräche klar dem freiheitlichen Grundgedanken unseres Grundgesetzes. Freiheit ist nun einmal ohne Risiko nicht zu haben, so hart es für manche klingen mag.

 

Persönlich halte ich das Impfen für vernünftig, es verhindert recht zuverlässig, dass man schwer erkrankt oder durch das Virus gar zu Tode kommt. In einem freiheitlichen Gemeinwesen muss ich aber akzeptieren, dass Menschen dies anders sehen und eine andere Entscheidung treffen. Diesen Menschen muss der Staat ebenfalls zur Seite stehen und sie nicht aktiv ausgrenzen. Sie übernehmen selbst die Verantwortung für ihre Gesundheit – wie übrigens auch diejenigen, die sich impfen lassen.

 

Dass Helge Braun nun in einem Interview mit der „BamS“ erklärt, das Gegenteil seiner genannten Aussage aus dem März sei jetzt plötzlich verfassungskonform, ist nicht nur ziemlich plump, sondern erschreckend. Denn dies ist eine beliebige Argumentation aus dem Mund des engsten Kanzlerinnenvertrauten, die Recht nach politischen Opportunitätserwägungen auslegt. Abgesehen davon sagt Braun damit auch, dass der verfassungsrechtliche Normalzustand, in dem jeder Bürger die gleichen Rechte hat, auf unbestimmte Zeit dispensiert ist. Die Antwort auf die Frage: „Wann wird es enden?“ fürchtet die Bundesregierung wie der Teufel das Weihwasser. Stattdessen propagiert der Kanzleramtsminister die angstbesetzte Sichtweise von einem Ausnahmezustand, der die Rechtsstaatlichkeit und den Freiheitsgedanken ausschließlich dem Corona-Virus unterordnet.

 

Zudem zeichnet Braun mit einer solchen Drohung ein Zerrbild des freiheitlichen Staates: Der Staat teilt demnach Rechte zu. Mehr Rechte für diejenigen, die ein entsprechendes Wohlverhalten an den Tag legen, die „freiwillig“ das tun, was die Bundeskanzlerin für richtig hält – um es einmal etwas überspitzt zu formulieren. Weniger Rechte für die anderen, die damit stigmatisiert werden. Dass eine solche Vorgehensweise faktisch in eine Impfpflicht mündet, nimmt das Kanzleramt dabei übrigens gerne in Kauf – und dies, obwohl die Kanzlerin noch am 13. Juli treuherzig erklärte, eine Impfpflicht werde es nicht geben.

 

Ich hatte die Bundesregierung vor einigen Wochen gefragt, ab welcher Quote von Geimpften und Genesenen die rechtliche und ethische Legitimationsbasis für allgemeine Grundrechtseingriffe wegfällt. Die Antwort lautete: Die Grundrechtsbeschränkungen würden erst aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt. Die Bundesregierung scheint keine Eile zu haben, Grundrechtsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger aufzuheben.

 

Noch vor wenigen Tagen erklärte die Bundeskanzlerin vor der Hauptstadtpresse, dass das eigentliche Ziel ihrer Corona-Politik sei, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Hiervon hat sich ihr Kanzleramtsminister jetzt verabschiedet. Braun machte deutlich, dass es jetzt darum geht, Grundrechte erster und zweiter Ordnung auszugeben. Dass die Bundesregierung damit die Axt an die Grundfesten unserer Verfassungsordnung legt und eine Spaltung der Gesellschaft heraufbeschwört, nimmt sie entweder nicht mehr wahr – oder sie nimmt es in Kauf. Beides kann uns nicht beruhigen.